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Grundlagen zur Beratung bzw. Vertretung

Die Beratung in den vorgenannten Situationen erfolgt nach Absprache mit oder ohne Offenlegung gegenüber dem Verhandlungspartner. Gerade in den wichtigen frühen Phasen bietet es sich an, die Beratung nicht anzuzeigen. Schon im Vorfeld oder in der sich abzeichnenden Krise können wichtige Weichen gestellt werden.

 

Bei Trennungsszenarien kommt es spätestens bei Androhung oder Zugang einer Freistellungserklärung oder Kündigung bzw. dem Beginn von Aufhebungsverhandlungen in der Regel zu emotionalen Effekten, die oftmals eine rationale Lösung verhindern. Spätestens zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, die Verhandlungsführung auf den Berater zu übertragen.

 

Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis einer gesonderten Vergütungsvereinbarung, die bei Mandatserteilung besprochen und schriftlich abgeschlossen wird. Grundlage dafür sind neben den verbindlichen Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zumeist der Zeitaufwand und ein Stundensatz, der mit dem Mandanten vereinbart wird.

 

Oftmals handelt es sich hierbei um betriebliche Aufwendungen oder Werbungskosten, die meistens absetzbar sind. Unbedingt ist hier jedoch eine Prüfung/Rücksprache des Mandanten mit seinem Steuerberater zur finalen Klärung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

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